Bei erfolgreichem Abschluss vom Berufskolleg II (BK II) oder dem Berufskolleg Fremdsprachen (BKFR)  erhält man das Zeugnis der Fachhochschulreife für Baden-Württemberg. Dieser Abschluss kann unter gewissen Bedingungen bundesweit anerkannt werden:

Voraussetzungen

Zeugnis der Fachhochschulreife für Baden-Württemberg und entweder

  1. ein halbjähriges Praktikum entsprechend der Fachrichtung (hier: Wirtschaft und Verwaltung) oder
  2. eine Berufsausbildung oder
  3. eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit

Für die Anerkennung in Fall 1 und 2 ist die Schule zuständig, bei der der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben wurde. Für die Anerkennung im Fall 3 ist das Kultusministerium zuständig.

Informationen zum Praktikum

  • Dauer: mindestens ein halbes Jahr
  • Arbeitszeit und Urlaubstage nach den gesetzlichen oder tariflichen Bestimmungen, die für den Betrieb gelten
  • erforderlicher Inhalt der Praktikumsbescheinigung:
    • Dauer der Beschäftigung
    • zugewiesene Aufgabenbereiche (siehe Beispiele)
    • Fehltage (Anzahl der Fehltage oder keine Fehltage)

Beispiele für zugewiesene Aufgabenbereiche Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung

  • Beschaffung und Bevorratung (z. B. Logistik, Vertragsgestaltung)
  • Marketing und Absatz (z. B. Vertrieb, Export, Werbung)
  • Leistungserstellung von Produkten/Dienstleistungen
  • Rechnungswesen (Dokumentation der Geschäftsprozesse)
  • Controlling/Steuerung der Geschäftsprozesse (z. B. innerbetriebliche Rechnungslegung, Kalkulation betrieblicher Kennzahlen)
  • Personalwirtschaft (z. B. Personalentwicklung, Entgeltsysteme, Datenschutz)
  • Querschnittsaufgaben (z. B. Qualitätsmanagement, Umweltschutzmanagement)