Bundesweite Anerkennung der Fachhochschulreife
Bei erfolgreichem Abschluss vom Berufskolleg II (BK II) oder dem Berufskolleg Fremdsprachen (BKFR) erhält man das Zeugnis der Fachhochschulreife für Baden-Württemberg. Dieser Abschluss kann unter gewissen Bedingungen bundesweit anerkannt werden:
Voraussetzungen
Zeugnis der Fachhochschulreife für Baden-Württemberg und entweder
- ein halbjähriges Praktikum entsprechend der Fachrichtung (hier: Wirtschaft und Verwaltung) oder
- eine Berufsausbildung oder
- eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit
Für die Anerkennung in Fall 1 und 2 ist die Schule zuständig, bei der der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben wurde. Für die Anerkennung im Fall 3 ist das Kultusministerium zuständig.
Informationen zum Praktikum
- Dauer: mindestens ein halbes Jahr
- Arbeitszeit und Urlaubstage nach den gesetzlichen oder tariflichen Bestimmungen, die für den Betrieb gelten
- erforderlicher Inhalt der Praktikumsbescheinigung:
- Dauer der Beschäftigung
- zugewiesene Aufgabenbereiche (siehe Beispiele)
- Fehltage (Anzahl der Fehltage oder keine Fehltage)
Beispiele für zugewiesene Aufgabenbereiche Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung
- Beschaffung und Bevorratung (z. B. Logistik, Vertragsgestaltung)
- Marketing und Absatz (z. B. Vertrieb, Export, Werbung)
- Leistungserstellung von Produkten/Dienstleistungen
- Rechnungswesen (Dokumentation der Geschäftsprozesse)
- Controlling/Steuerung der Geschäftsprozesse (z. B. innerbetriebliche Rechnungslegung, Kalkulation betrieblicher Kennzahlen)
- Personalwirtschaft (z. B. Personalentwicklung, Entgeltsysteme, Datenschutz)
- Querschnittsaufgaben (z. B. Qualitätsmanagement, Umweltschutzmanagement)