Entschuldigungsverfahren

Die verschiedenen Wege der Krankmeldung

Entschuldigungsverfahren ab 2025

Entschuldigungspflichtig sind für minderjährige Schüler die Erziehungsberechtigten und diejenigen, denen Erziehung oder Pflege eines Kindes anvertraut ist, volljährige Schüler für sich selbst.

Eine Entschuldigung ist der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen.

In schwerwiegenden Fällen spätestens am zweiten Tag der Abwesenheit.
Folgende Formen sind erlaubt und gleichwertig:

  • Telefonisch (fernmündlich)
  • Per E-Mail (elektronisch)
  • WebUntis (nur bei Volljährigen Schülern)
  • postalisch

Das bedeutet: Eine schriftliche Entschuldigung muss nicht mehr nachgereicht werden.
Ein ärztliches Attest ist grundsätzlich nicht erforderlich – auch nicht bei versäumten Klassenarbeiten.

Nur bei häufigem Fehlen oder begründetem Zweifel wird die Schulleitung im Einzelfall weitere Nachweise (z. B. Attest) anfordern.

Unterschied: Minderjährige und volljährige Schüler:innen

Status Wer entschuldigt? Wie?
Minderjährig Die Eltern oder Erziehungsberechtigten Telefonisch oder per E-Mail an das Sekretariat
Volljährig Die Schüler:innen Entschuldigen sich selbst Über WebUntis oder alternativ telefonisch/per E-Mail ans Sekretariat

So melden Sie Ihr Kind krank (bzw. melden sich selbst krank)

  • Telefon: Sekretariat unter 07125 / 94700 (ab 7:05 Uhr)
  • E-Mail: 📧 info@georg-goldstein-schule.de
  • WebUntis: nur für volljährige Schüler:innen (persönlicher Login erforderlich)

Anleitung Krankmeldung WebUntis