Entschuldigungsverfahren
Die verschiedenen Wege der Krankmeldung
Die verschiedenen Wege der Krankmeldung
Entschuldigungspflichtig sind für minderjährige Schüler die Erziehungsberechtigten und diejenigen, denen Erziehung oder Pflege eines Kindes anvertraut ist, volljährige Schüler für sich selbst.
Eine Entschuldigung ist der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen.
In schwerwiegenden Fällen spätestens am zweiten Tag der Abwesenheit.
Folgende Formen sind erlaubt und gleichwertig:
Das bedeutet: Eine schriftliche Entschuldigung muss nicht mehr nachgereicht werden.
Ein ärztliches Attest ist grundsätzlich nicht erforderlich – auch nicht bei versäumten Klassenarbeiten.
Nur bei häufigem Fehlen oder begründetem Zweifel wird die Schulleitung im Einzelfall weitere Nachweise (z. B. Attest) anfordern.
Um den Elternzugang bei WebUntis nutzen zu können, muss an der Schule eine gültige E-Mail-Adresse der Erziehungsberechtigten hinterlegt sein.
Zu Beginn jedes Schuljahres werden die Schülerinnen und Schüler gebeten, die E-Mail-Adresse ihrer Eltern erneut an die Schule zu melden. So stellen wir sicher, dass die hinterlegten Kontaktdaten aktuell sind.
Sobald Ihre E-Mail-Adresse im System erfasst wurde, können Sie sich selbstständig bei WebUntis registrieren:
Sollte die Selbstregistrierung nicht möglich sein, ist Ihre E-Mail-Adresse vermutlich noch nicht im System hinterlegt. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall per E-Mail an info@georg-goldstein-schule.de. Wir prüfen die hinterlegten Daten und unterstützen Sie gerne bei der Einrichtung des Zugangs.
| Status | Wer entschuldigt? | Wie? |
| Minderjährig | Die Eltern oder Erziehungsberechtigten | Telefonisch oder per E-Mail an das Sekretariat |
| Volljährig | Die Schüler:innen Entschuldigen sich selbst | Über WebUntis oder alternativ telefonisch/per E-Mail ans Sekretariat |
So melden Sie Ihr Kind krank (bzw. melden sich selbst krank)