Die Schulkonferenz ist das „gemeinsame Organ der Schule“. Sie hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrer:innen, Eltern, Schüler:innen und der für die Berufserziehung Mitverantwortlichen zu fördern, … zu vermitteln, … zu beraten, …z.T. zu beschließen (siehe Schulgesetz §47). Sie ist paritätisch besetzt. Bei einigen Entscheidungen und Stellungnahmen ist ihr Einverständnis notwendig, z.B. bei der alljährlichen Mittelanforderung (Budget) oder bei der Namensgebung der Schule. Außerdem muss die Schulkonferenz zu Beschlüssen der Gesamtlehrerkonferenz angehört werden, wenn sie allgemeine Fragen der Erziehung und des Unterrichts der Schule betreffen.