Entschuldigungsverfahren
Die verschiedenen Wege der Krankmeldung
Die verschiedenen Wege der Krankmeldung
Entschuldigungspflichtig sind für minderjährige Schüler die Erziehungsberechtigten und diejenigen, denen Erziehung oder Pflege eines Kindes anvertraut ist, volljährige Schüler für sich selbst.
Eine Entschuldigung ist der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen.
In schwerwiegenden Fällen spätestens am zweiten Tag der Abwesenheit.
Folgende Formen sind erlaubt und gleichwertig:
Das bedeutet: Eine schriftliche Entschuldigung muss nicht mehr nachgereicht werden.
Ein ärztliches Attest ist grundsätzlich nicht erforderlich – auch nicht bei versäumten Klassenarbeiten.
Nur bei häufigem Fehlen oder begründetem Zweifel wird die Schulleitung im Einzelfall weitere Nachweise (z. B. Attest) anfordern.
Status | Wer entschuldigt? | Wie? |
Minderjährig | Die Eltern oder Erziehungsberechtigten | Telefonisch oder per E-Mail an das Sekretariat |
Volljährig | Die Schüler:innen Entschuldigen sich selbst | Über WebUntis oder alternativ telefonisch/per E-Mail ans Sekretariat |
So melden Sie Ihr Kind krank (bzw. melden sich selbst krank)